Tunesische Verbalnote relevant: Sami A. durfte abgeschoben werden
Der ehemalige Leibwächter Osama Bin Ladens wird erst als Gefährder eingestuft und dann nach Tunesien abgeschoben. Ein deutsches Gericht ordnet danach eine Rückholaktion an – doch dazu kommt es nicht, weil tunesische Behörden eine Garantie aussprechen.