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Bundestag beschließt Brückenteilzeit ab 2019

Ein Arbeitsvertrag wird arbeitgeberseitig unterschrieben (Symbolbild). | Bildquelle: dpa

Ab 2019 soll für Teilzeitbeschäftigte die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle leichter werden: Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern. [mehr]

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