EuGH: Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch
Wer seinen Jahresurlaub nicht beantragt, behält deshalb trotzdem seinen Anspruch auf eine Auszahlung. Auch im Erbfall hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte gestärkt. [mehr]
Wer seinen Jahresurlaub nicht beantragt, behält deshalb trotzdem seinen Anspruch auf eine Auszahlung. Auch im Erbfall hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte gestärkt. [mehr]