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BGH: Schimmelrisiko kein Grund für Mietkürzung

Hand in Putzhandschuhen und Schwamm beim Beseitigen von Schimmel | Bildquelle: imago stock&people

Allein die Gefahr, dass sich in einer alten Wohnung Schimmel bilden kann, ist kein Grund, die Miete zu kürzen. Der Bundesgerichtshof stärkte mit dieser Entscheidung den Standpunkt der Vermieter. Von Klaus Hempel. [mehr]

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