Abtreibungswerbung: Ärztin soll Urteil wie “Ehrentitel” tragen

Auf ihrer Webseite informierte die Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche. Das sei illegal, urteilte ein Gericht. Und auch das Berufungsgericht bestätigte das Werbeverbot nach Paragraf 219a. Aber: Der Richter ermutigte die Ärztin. [mehr]