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Abtreibungswerbung: Ärztin soll Urteil wie “Ehrentitel” tragen

Kristina Hänel | Bildquelle: dpa

Auf ihrer Webseite informierte die Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche. Das sei illegal, urteilte ein Gericht. Und auch das Berufungsgericht bestätigte das Werbeverbot nach Paragraf 219a. Aber: Der Richter ermutigte die Ärztin. [mehr]

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