Molln: VfGH bestätigt aufschiebende Wirkung von Beschwerden im Naturschutz

Ein Paragraf im Oberösterreichischen Naturschutzgesetz wurde als
verfassungswidrig aufgehoben. Die Beschwerde gegen Gasbohrungen in Molln hätte demnach diese aufgeschoben.
verfassungswidrig aufgehoben. Die Beschwerde gegen Gasbohrungen in Molln hätte demnach diese aufgeschoben.