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Unzulässiger Trick bei Hartz IV: BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter

Die Kosten für Unterkunft und Heizung von Langzeitarbeitslosen werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Zwar darf das Jobcenter in mehrere Vergleichsräume unterteilen, diese müssen aber rechtliche und methodische Voraussetzung erfüllen, urteilt das Bundessozialgericht.

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